Logo Wahl zum Verwaltungsrat

ZEITPLAN

  • 16.02.2023
    Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen
  • 23.02.2023
    Veröffentlichung der Kandidat*innenliste
  • 09.03.2023
    Sitzung des Pfarrgemeinderates mit Wahl des Verwaltungsrates
  • in der Woche nach der Wahl
    Veröffentlichung des Wahlergebnisses durch Aushang, im Gemeindebrief, im Heimatecho und auf der Homepage.

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Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Der Verwaltungsrat unserer Kirchengemeinde besteht aus acht gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert vier bzw. acht Jahre.

Bis wann können Kandidat*innenvorschläge eingereicht werden?

Kandidat*innenvorschläge können eingereicht werden bis zum 16.02.2023.

Wer kann gewählt werden?

Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in der Kirchengemeinde hat und nach staatlichem Recht volljährig ist.

Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind.

Wer ist wahlberechtigt?

Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat.

Wie mache ich einen Kandidat*Innenvorschlag?

Informationen zu den benötigten Angaben sowie entsprechende Formulare erhalten Sie im Pfarrbüro oder finden Sie unter Wahl zum Verwaltungsrat hier. Dort finden sich auch ausführlichere Informationen zur Wahl.

Kontaktadresse für Ihre Anfragen und Abgabemöglichkeit für Ihre Kandidat*innenvorschläge: Pfarrbüro Vallendar, Beuelsweg 4, 56179 Vallendar, Tel. 0261-963190, E-Mail: buero@pfarrei-vallendar.de

Vallendar, 20.01.2023

Der Wahlausschuss