Autor:
Heinrich Brehm

,Wahl zum Rat des Pastoralen Raums Koblenz

Die Pfarrei Vallendar ist aufgefordert, zwei Kandidat.innen in den zukünftigen Rat des Pastoralen Raumes Koblenz zu wählen. Die Wahl soll in der kommenden Ratssitzung am 14. Dezember erfolgen. Bis dahin sucht der Wahlausschuss des PGR (Heinrich Brehm, Josef Pfaffenheuser) Kandidat.innen und bittet darum, mögliche Personen zu benennen, oder Interessent.innen sich per E-Mail (pgr@pfarrei-vallendar.de) direkt beim Wahlausschuss oder telefonisch über das Pfarrbüro 0261-963190 zu melden.

Der Pastorale Raum

Die Pfarrei Vallendar St. Maria Magdalena gehört zum Pastoralen Raum Koblenz, der das Gebiet der Städte Koblenz und Bendorf und der Verbandsgemeinden Rhens und Vallendar umfasst. Der Pastorale Raum wird aktuell von Dekan Thomas Darscheid, und Guido Goliasch, Verwaltung, im Team geleitet.

Dem Leitungsteam soll der Rat des Pastoralen Raumes zur Seite stehen, dessen vornehmliche Aufgabe die Verständigung über die Schwerpunkte der Pastoral im Sinne des Abschlussdokuments der Synode 2013- 2016, insbesondere der diakonischen und missionarischen Ausrichtung sein wird.

Es wird wesentlich darum gehen, den Pastoralen Raum als Ort der Ermöglichung von bewährten und neuen Angeboten zu gestalten. Das beinhaltet Initiativen zu vernetzen, neue Projekte zu entwickeln und miteinander abzuwägen, wofür Ressourcen eingesetzt werden sollen.

Hierzu ist auch eine Verzahnung mit der Synodalversammlung vorgesehen, die in unserem Pastoralen Raum noch nicht getagt hat, sowie der Organe des Kirchengemeindeverbands das Pastoralen Raums.

Zusammensetzung des Rates des Pastoralen Raums

Der Rat des Pastoralen Raums setzt sich wie folgt zusammen:

  • die Mitglieder des Leitungsteams
  • die gewählten Mitglieder der fusionierten Pfarreien bzw. der Pfarreiengemeinschaften (Es können auch Menschen in den Rat des Pastoralen Raums gewählt werden, die nicht den Gremien der Pfarreien bzw. Pfarreiengemeinschaften angehören.)
  • die von der Synodalversammlung gewählten Mitglieder. (Die Synodalversammlung wird zukünftig so viele Mitglieder entsenden, wie die Pfarreien bzw. Pfarreiengemeinschaften gewählt haben.)
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter des Caritasverbands
  • bis zu vier berufene Mitglieder

Empfehlungen für die Bildung des erstes Rates des Pastoralen Raums

Bei einem die Wahl des Rates des Pastoralen Raumes vorbereitenden Treffen am 22. September 2023, zu dem auch Vertreter*innen der Pfarrgemeinderäte der fusionierten Gemeinden bzw. der Kirchengemeinderäte / Pfarreienräte eingeladen waren, hat diese Versammlung nach eingehender Beratung folgende Empfehlung ausgesprochen:

  • Jede Pfarrei bzw. Pfarreiengemeinschaft möge zwei Mitglieder in den Rat des Pastoralen Raums wählen. Nach 2 Jahren wird evaluiert, ob sich diese Zahl der Delegierten bewährt hat.
  • Die Amtszeit des Rates des Pastoralen Raums soll 4 Jahre betragen. Es wird vorgeschlagen – ähnlich wie bei den Verwaltungsräten – nach der Hälfte der Amtszeit die Hälfte der Ratsmitglieder neu zu wählen. (So blieben Wissen und Erfahrung erhalten und es käme nicht bei jeder Wahl zu einem völlig neu zusammengesetzten Gremium.)
  • Endgültig wird der Rat des Pastoralen Raums über diese Empfehlung entscheiden.
  • Die erste Sitzung des Rates des Pastoralen Raums wird am 23. Januar 2024 um 19 Uhr sein. Der Ort wird mit der Einladung an die Mitglieder bekannt gegeben.

Wahl zum Rat des Pastoralen Raumes Koblenz
(Grafik: Brehm, Verwendung einer Grafik von Gerd Altmann, Pixabay)