Gebührenordnung

Im Hinblick auf Personen, die nicht zur Pfarrei gehören, hat der Verwaltungsrat der kath. Kirchengemeinde Vallendar St. Maria Magdalena folgende Regelungen getroffen:

Hochzeiten

Die Kirchengemeinde erhebt für die Nutzung der Kirche St. Georg zu Niederwerth für Trauungen von Brautpaaren, deren Wohnsitz nicht zur Pfarrei Vallendar St. Maria Magdalena gehört, eine Nutzungsgebühr in Höhe von 150,- €.

Für Trauungen von Brautpaaren mit Familienbezug zur Pfarrei wird ein Nachlass von 50% gewährt.

Gleiches gilt für die weiteren Kirchen der Pfarrei.

Trauerfeiern

Die Kirchengemeinde erhebt für die Überlassung der Kirchenräume für Trauerfeiern für Verstorbene, die nicht zur Pfarrei gehört haben, folgende Gebühren:

  • für die Pfarrkirche St. Marzellinus und Petrus zu Vallendar eine Nutzungsgebühr in Höhe des Betrags der Nutzungsgebühr der städtischen Friedhofshalle (Stand Dez. 2025: 207,- €),
  • für die Kirchen St. Peter und Paul zu Urbar, St. Georg zu Niederwerth und für die Kreuzkirche auf dem Mallendarer Berg eine Nutzungsgebühr in Höhe von 150,- €.

Der Pfarrer bzw. der Vorsitzende des Verwaltungsrates und seine Stellvertretung können im Einzelfall nach Bewertung der Gesamtsituation in freiem Ermessen eine Reduzierung der Gebühr festlegen. Dies bezieht sich vor allem auf Trauerfeiern für ehemalige Pfarrangehörige und Trauerfeiern anderer christlicher Kirchen.

Organistendienste

Bei Trauungen auswärtiger Paare oder Trauerfeiern für Verstorbene, die nicht zur Pfarrei gehört haben, werden wenn gewünscht für Organistendienste 100,- € in Rechnung gestellt, bei Sonderwünschen zusätzlich 50,- € (bzw. je nach Aufwand) extra.