Entfernung eines Beichtstuhls
aus dem Kirchenraum von St. Georg zu Niederwerth
Stellungnahme der Kirchengemeinde Vallendar St. Maria Magdalena
Das zugrundeliegende Verfahren wurde im Zusammenhang mit der Entfernung des Beichtstuhls der Kirche St. Georg zu Niederwerth eingehalten: Die Kirchengemeinde Vallendar St. Maria Magdalena (KG) als Eigentümerin hat das Amt für kirchliche Denkmalpflege Trier (AKD) um Einschätzung gebeten. Dieses prüft nach KVVG (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz) auch eine mögliche Zielperspektive für das Objekt. Die Abwägung der kunsthistorischen, denkmalpflegerischen, aber auch liturgischen Belange erfolgt auf der Grundlage des Ermessenspielraum, der auch die Verhältnismäßigkeit und die tatsächliche Realisierung von Zielsetzungen einschließt. Eine voreilige oder sogar unkontrollierte Entscheidung liegt nicht vor.
Zur Sache:
- Es handelt sich nicht um einen gotischen Altar, sondern um einen Beichtstuhl.
- Dieser Beichtstuhl ist nicht Bestandteil des Kunstinventars von St. Georg zu Niederwerth.
- Seine Herkunft ist nicht bekannt.
- Es handelt sich um eine handwerklich solide Arbeit, mit einem weiterhin aktiven Anobien-(Holzwurm-)Befall
- Der Schädlingsbefall muss auch dahingehend bewertet werden, ob er ggf. eine Gefahr für die hochdenkmalwerte Ausstattung von St. Georg darstellt. Die Entfernung aus dem Kirchenraum wurde als zielführend betrachtet, um nach Abwägung aller Belange weitere akute Schäden an Ausstattungen in der Kirche zu vermeiden.
- Eine Weitergabe, Wiederverwendung oder Einlagerung war aufgrund des Zustandes nicht möglich und der hohe Restaurierungsaufwand nicht realisierbar.
- Der Abbau und die Bereitstellung zur Entsorgung auf einem privaten Grundstück erfolgte nach Beschluss des Verwaltungsrates durch die KG auf der Basis der Abwägung aller genannten Aspekte. Eine Aneignung von Einzelteilen durch Dritte hätte mit der KG abgestimmt und vom AKD genehmigt werden müssen.
Der Verwaltungsrat hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber im Hinblick auf die anderen wertvollen Kulturgüter in der Kirche diesen Schritt beschlossen. Im Anschluss daran wurde die Gemeinde durch Vermeldung im Gottesdienst sowie durch Veröffentlichungen im Gemeindebrief und im Heimat-Echo darauf hingewiesen. Es gab von Seiten der Gemeinde keine Einwände.
Für den Verwaltungsrat: Pfarrer Martin Laskewicz, Vorsitzender