Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde.
Er vertritt die Kirchengemeinde.
Termine
Die Sitzungen des Verwaltungrates sind nicht öffentlich.Mitglieder
Dem Verwalungsrat der
Kath. Kirchengemeinde Vallendar St. Maria Magdalena
gehören aktuell an:
- Pfarrer Martin Laskewicz, Vorsitzender
- Frau Stephanie Pfaffenheuser, Niederwerth, stellv. Vorsitzende
- Frau Brigit Jächel, Niederwerth
- Frau Marion Strub, Urbar
- Herr Dr. Rainer Kunert, Vallendar
- Herr Dr. Winfried Scholz, Vallendar
- Herr Hans-Jürgen Strub, Urbar
Als Kontaktpersonen des Verwaltungsrates zum Pfarrgemeinderat wurden Birgit Jächel und Marion Strub benannt.
Ansprechpartner
Pfarrer Martin Laskewicz
Kontakt über das Pfarrbüro:
Telefon: 0261 963190
oder per E-Mail: vr@pfarrei-vallendar.de
Wahl zum Verwaltungsrat 2026
Im November 2025 wird der Pfarrgemeinderat (PGR) neu gewählt. Eine der ersten wichtigen Aufgaben des PGR nach seiner Konstituierung wird Anfang 2026 die Wahl zum Verwaltungsrat sein. Die Hälfte der Mitglieder wird neu gewählt.
ZEITPLAN
- 16.02.2026
Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen - 23.02.2026
Veröffentlichung der Kandidat*innenliste - 09.03.2026
Sitzung des Pfarrgemeinderates mit Wahl des Verwaltungsrates - in der Woche nach der Wahl
Veröffentlichung des Wahlergebnisses durch Aushang, im Gemeindebrief, im Heimatecho und auf der Homepage.
DOWNLOAD
- Download: “Formular Wahlvorschlag” (PDF)
- Download: Formularsatz „Einwilligung und Datenschutz Ehrenamtliche“ (PDF)
Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Das Ausscheiden erfolgt mit dem Eintritt der Nachfolger. Es sind drei Personen zu wählen.
Wer kann Wahlvorschläge einreichen?
Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann einen Wahlvorschlag machen.
Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?
Wahlvorschläge können eingereicht werden bis zum 16.02.2026.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist. Zur Vermeidung von Doppelmandaten kann eine Person innerhalb eines Pastoralen Raums nur zum Mitglied eines Verwaltungsrates gewählt werden.
Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband des Pastoralen Raums Koblenz stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind.
Wer ist wahlberechtigt?
Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat.
Wie mache ich einen Wahlvorschlag?
Informationen zu den benötigten Angaben sowie entsprechende Formulare erhalten Sie im Pfarrbüro oder finden Sie hier zum DOWNLOAD. Dort finden sich auch ausführlichere Informationen zur Wahl.
Kontaktadresse für Ihre Anfragen und Abgabemöglichkeit für Ihre Wahlvorschläge:
Pfarrbüro Vallendar, Beuelsweg 4, 56179 Vallendar, Tel. 0261-963190,
E-Mail: pfarrei.vallendar@bistum-trier.de
Vallendar, 13.01.2026
Der Wahlausschuss
Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat gesucht
ZEITPLAN 16.02.2026Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen 23.02.2026Veröffentlichung der Kandidat*innenliste 09.03.2026Sitzung des...
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Spenden an die KirchengemeindeDer Verwaltungsrat informiert, dass gemäß den aktuellen steuerlichen Vorschriften eine formelle Spendenbescheinigung...
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Nutzungsordnung Pfarrheim
Das Pfarrheim der Pfarrei Vallendar St. Maria Magdalena befindet sich im Generationenzentrum St. Josef (Beuelsweg 10, Vallendar), weshalb es ab sofort „Pfarrheim St. Josef“ genannt wird.
Dank für Spenden zum Jubiläum
Das gelungene Jubiläumsfest der Niederwerther Kirche St. Georg am 9. September 2024 erbrachte einen Erlös in Höhe von knapp 1.500 €, der für die anstehende Sanierung des Hauptportals der Kirche eingesetzt werden wird.
