Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde.
Er vertritt die Kirchengemeinde.

Termine

Die Sitzungen des Verwaltungrates sind nicht öffentlich.



Mitglieder

Dem Verwalungsrat der
Kath. Kirchengemeinde Vallendar St. Maria Magdalena
gehören aktuell an:

  • Pfarrer Martin Laskewicz, Vorsitzender
  • Frau Stephanie Pfaffenheuser, Niederwerth, stellv. Vorsitzende
  • Frau Brigit Jächel, Niederwerth
  • Frau Marion Strub, Urbar
  • Herr Dr. Rainer Kunert, Vallendar
  • Herr Dr. Winfried Scholz, Vallendar
  • Herr Hans-Jürgen Strub, Urbar

Als Kontaktpersonen des Verwaltungsrates zum Pfarrgemeinderat wurden Birgit Jächel und Marion Strub benannt.

Ansprechpartner

Pfarrer Martin Laskewicz
Kontakt über das Pfarrbüro:
Telefon: 0261 963190
oder per E-Mail: vr@pfarrei-vallendar.de

 

Wahl zum Verwaltungsrat 2026

Im November 2025 wird der Pfarrgemeinderat (PGR) neu gewählt. Eine der ersten wichtigen Aufgaben des PGR nach seiner Konstituierung wird Anfang 2026 die Wahl zum Verwaltungsrat sein. Die Hälfte der Mitglieder wird neu gewählt.

ZEITPLAN

  • 16.02.2026
    Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen
  • 23.02.2026
    Veröffentlichung der Kandidat*innenliste
  • 09.03.2026
    Sitzung des Pfarrgemeinderates mit Wahl des Verwaltungsrates
  • in der Woche nach der Wahl
    Veröffentlichung des Wahlergebnisses durch Aushang, im Gemeindebrief, im Heimatecho und auf der Homepage.

DOWNLOAD

Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Das Ausscheiden erfolgt mit dem Eintritt der Nachfolger. Es sind drei Personen zu wählen.

Wer kann Wahlvorschläge einreichen?

Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann einen Wahlvorschlag machen.

Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?

Wahlvorschläge können eingereicht werden bis zum 16.02.2026.

Wer kann gewählt werden?

Wählbar ist jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist. Zur Vermeidung von Doppelmandaten kann eine Person innerhalb eines Pastoralen Raums nur zum Mitglied eines Verwaltungsrates gewählt werden.

Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband des Pastoralen Raums Koblenz stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind.

Wer ist wahlberechtigt?

Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat.

Wie mache ich einen Wahlvorschlag?

Informationen zu den benötigten Angaben sowie entsprechende Formulare erhalten Sie im Pfarrbüro oder finden Sie hier zum DOWNLOAD. Dort finden sich auch ausführlichere Informationen zur Wahl.

Kontaktadresse für Ihre Anfragen und Abgabemöglichkeit für Ihre Wahlvorschläge:

Pfarrbüro Vallendar, Beuelsweg 4, 56179 Vallendar, Tel. 0261-963190,
E-Mail: pfarrei.vallendar@bistum-trier.de

Vallendar, 13.01.2026

Der Wahlausschuss

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