St. Georg, Niederwert (Foto: Thomas Wilde)

Artikelserie

zum Jubiläum: 550 Jahre St. Georg Niederwerth

Josef Pfaffenheuser

1275

Folge 1
der Artikelserie zur Geschichte der Niederwerther Kirche

Die erste urkundliche Erwähnung einer klösterlichen Gemeinschaft stammt aus einer Urkunde vom 17. Januar 1275. Dort ist von einer St. Georgs-Klause die Rede, in der eine magistra reclusorii Judith und eine reclusa Elisabeth gelebt hätten. Der Begriff Reklusen (Inklusen, Klausner) bezeichnet Männer oder Frauen, die sich auf bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit in eine an Kirchen, Stadtmauern oder Brücken angelehnte Klause einschließen oder einmauern ließen, um sich ganz dem religiösen Leben zu widmen.

Im Falle von Niederwerth hat die Klause wohl unmittelbar neben einer bereits 1256 urkundlich erwähnten St. Gangolf-Kapelle gestanden, die zum Hofgut des Erbbischofs gehörte. Dass es sich bei der Klause um eine kleine klösterliche Gemeinschaft gehandelt haben muss, lässt sich daran ablesen, dass es eine Meisterin bzw. Vorsteherin gegeben hat.

Die Zeit der Reklusen auf Niederwerth ist mit Urkunden nur spärlich belegt und sie ging spätestens zu Begin des 15. Jahrhunderts zu Ende, da die Lebensweise dieser Gemeinschaften, die sich dem bischöflichen Zugriff entzogen, kirchlicherseits nicht mehr geschätzt war. 1429 wurden die Reklusen von Niederwerth ins benachbarte Kloster Besselich (Urbar) versetzt.

 

Innenraum der Kirche St. Georg, Niederwerth

Foto:
Thomas Wilmes